Sperrfristverkürzung


Die AvS Einzel-Schulungsmaßnahme ist eine vom Justizministerium Baden Württemberg anerkannte Nachschulung zur Sperrfristverkürzung.

Sie sind das erste Mal mit Alkohol im Verkehr aufgefallen und die Promillezahl lag unter 2,00 Promille?

Dann können Sie unsere amtlich anerkannte Einzel-Schulungsmaßnahme nutzen um die Voraussetzungen für die Verkürzung der Sperrfrist zu beantragen.

In Baden-Württemberg gibt es eine Regelung des Justizministeriums, die Ihnen ermöglicht, durch eine Schulungsmaßnahme den Führerschein bis zu 3 Monate vor  Ablauf der vom Gericht festgelegten Sperrfrist wieder zu bekommen.

Je nach Promillezahl und Situation besteht die Maßnahme aus einem Vorgespräch und 3-5 Einzelsitzungen (bei Auffälligkeiten unter 1,6 Promille) und 6-9 Einzelsitzungen  (bei Auffälligkeiten zwischen 1,6 und unter 2,0 Promille) innerhalb von mindestens 14 Tagen. Aufgrund der Anerkennung durch das Justizministerium Baden-Württemberg  können Sie mit dadurch den Führerschein um bis zu 3 Monate früher zurückbekommen.


Voraussetzungen:


• Ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid (Strafbefehl oder Urteil)

• Sie  sind in den vergangenen 10 Jahren – außer der
aktuellen Auffälligkeit - nicht mit Alkohol im Verkehr aufgefallen (bei Ordnungswidrigkeiten mit 0,5-1,09‰ nicht innerhalb der vergangenen 5 Jahre)

• Sie haben keine weiteren schwerwiegenden Strafrechtsdelikte

• Sie haben nicht zu viele Punkte in Flensburg
(vor der Trunkenheitsfahrt weniger als 11 Punkte)

• Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Natürlich können Sie auf eigenes Risiko schon vorher mit der Schulungsmaßnahme beginnen, genaueres klären wir im Erstgespräch

• Bei mehr als 1,6 Promille brauchen Sie eine positive MPU (= Medizinisch-psychologische Untersuchung).

Mit der qualifizierten Teilnahmebescheinigung unserer amtlich anerkannten Einzel-Schulungsmaßnahme zur Sperrfirstverkürzung können Sie dann mit einem formlosen Schreiben direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Sperrfristverkürzung beantragen und 3 Monate früher wieder Auto fahren (Genaueres dazu klären wir in den Sitzungen).


Ihre Vorteile:


• Kein Warten auf die nächste Gruppe
• Individuelle Terminvereinbarung
• kein Terminverschiebungsrisiko, wenn wegen zu
geringer Teilnehmerzahl eine Gruppe nicht zustande kommt.


Rahmenbedingungen und weitere Erläuterungen:


Ihre BAK (= Blutalkoholkonzentration) lag unter 1,6 Promille:

• In einem Vorgespräch und 3 bis 5 Einzelsitzungen (Dauer 90 Minuten) werden wir uns intensiv mit den Themen Alkohol, Alkohol und Straßenverkehr und wie vermeidet man eine erneute Trunkenheitsfahrt auseinander setzen

• Die tatsächliche Anzahl der Einzelsitzungen ist abhängig von Ihrer aktiven Mitarbeit sowie von Ihrem Lernfortschritt. Je mehr und intensiver Sie auch zwischen den Sitzungen mitarbeiten, umso geringer wird die Stundenzahl

• Sie müssen an allen Sitzungen aktiv und ohne Einfluss von Alkohol und/oder Drogen teilnehmen

• Der Zeitraum zwischen erster und letzter Sitzung beträgt mindestens 14 Tage

• Zur Erteilung einer qualifizierten Teilnahme- bescheinigung muss eine Unbedenklichkeits- bescheinigung vorliegen


Ihre BAK (= Blutalkoholkonzentration) lag zwischen 1,6 und 2,0 Promille:


• In einem Vorgespräch und 6 bis 9 Einzelsitzungen (Dauer 90 Minuten) werden wir uns intensiv mit den Themen Alkohol, Alkohol und Straßenverkehr und wie vermeidet man eine erneute Trunkenheitsfahrt auseinander setzen.

• Die tatsächliche Anzahl der Einzelsitzungen ist abhängig von Ihrer aktiven Mitarbeit sowie von Ihrem Lernfortschritt. Je mehr und intensiver Sie auch zwischen den Sitzungen mitarbeiten, umso geringer ist die Stundenzahl.

• Sie müssen an allen Sitzungen aktiv und ohne Einfluss von Alkohol und/oder Drogen teilnehmen

• Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Unbedenklichkeits- bescheinigung muss der Führerscheinstelle eine positive MPU vorliegen (sonst bekommen Sie keine)

• Zur Erteilung einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.

WICHTIG! Sie können und sollten unsere Einzel-Schulungsmaßnahme bereits vor der MPU beginnen und können so das hier gelernte Wissen für die MPU-Vorbereitung nutzen.

Eine endgültige Garantie über die Sperrzeitverkürzung kann ich Ihnen zwar nicht geben, da darüber letztendlich das Gericht entscheidet. (Eine Ablehnung nach der Teilnahme an einer anerkannten Maßnahme ist mir in meinen vielen Jahren Kurstätigkeit zwar nicht bekannt geworden, aber im deutschen Rechtssystem gilt der Grundsatz der unabhängigen richterlichen Entscheidung). Durch die Zulassung unserer Einzel-Schulungsmaßnahme zur Sperrfristverkürzung durch das Justizministerium Baden-Württemberg haben Sie aber auf jeden Fall die größtmögliche Sicherheit, den Führerschein 3 Monate früher zu bekommen. Genaueres zum Verfahren finden Sie unter  VwV Nachschulung.


Unbedenklichkeitsbescheinigung:


• Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und bekommen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle. Sie dient dazu, die Teilnahmevoraussetzungen (Ersttäter, keine weiteren erheblichen Straftaten, Punktestand) zu überprüfen und sicherzustellen dass von Seiten der Führerscheinstelle keine Bedenken gegen die vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen.

• Die Führerscheinstelle braucht in der Regel 2 bis 4 Wochen ab Antragstellung, bis Sie die Bescheinigung erhalten.

• Wenn Sie mit 1,6 Promille oder mehr aufgefallen sind, müssen Sie für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine positive MPU vorlegen.

• Ab 2 Promille bekommen Sie keine Unbedenklich- keitsbescheinigung mehr.

• Eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung kann grundsätzlich erst bei Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung  - und gegebenenfalls der MPU mit positiver Prognose - erteilt werden.


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